top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma Lektorat Altwasser , Leyla Altwasser,

Nordring 101, 52531 Übach-Palenberg, 015168597114, info@lektorataltwasser.de

 

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Lektorat Altwasser, Leyla Altwasser, Nordring 101, 52531 Übach-Palenberg) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, widersprechen wir diesen hiermit ausdrücklich.

2. Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Lektorat Altwasser ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Lektorat Altwasser wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl Lektorat Altwasser als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

 

II. Leistungsbeschreibung

1. Allgemein

Lektorat Altwasser bietet seinen Kunden das Korrektorat, das Lektorat, die Redaktion und das Ghostwriting von Texten an.

2. Korrektur/Lektorat

Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, beschränkt sich die vertragliche Leistung bei Korrektorat/Lektorat und allen sonstigen Korrekturdienstleistungen auf die Überprüfung der sprachlichen Richtigkeit der Texte. Korrektorat und Lektorat sind so beschaffen, dass sie orthografische, grammatikalische, typografische und Interpunktionsfehler in so hohem Maß durch Verbesserung im Datensatz reduzieren bzw. durch Anmerkungen kennzeichnen, dass (bei fehlerfreier Umsetzung der Anmerkungen durch den Kunden) ein in puncto Orthografie, Grammatik, Typografie und Interpunktion für durchschnittliche professionelle Zwecke geeigneter Text entsteht. Eine absolute Fehlerfreiheit kann dabei nicht garantiert werden. Der Kunde ist angehalten, bei besonders aufwendig und umfangreichen produzierten Projekten längere Korrekturzeiten bzw. mehrere Korrekturläufe einzuplanen.

3. Redaktion/Ghostwriting

Die vertragliche Leistung bei Redaktion/Ghostwriting und allen sonstigen Schreib-Dienstleistungen beschränkt sich auf die private oder gewerbliche Nutzung. Für den Fall, dass der Kunde die, aus dem Vertragsverhältnis resultierenden, Manuskripte für prüfungsrelevante universitäre Zwecke textgleich verwendet, wird hier aufgrund der etwaigen strafrechtlichen Relevanz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nicht textgleich verwendet werden dürfen. Die Manuskripte sind als individuell angefertigte Mustervorlagen zu betrachten. Das Manuskript darf in diesem Zusammenhang nicht als eigene Arbeit deklariert werden.

a) Garantie

​ Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis nach BGB (Auftrag im Rahmen eines Rates bzw. Empfehlung). Eine Erfolgsgarantie ist damit ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Arbeiten nicht um Werke im Sinne der §§ 635ff BGB handelt. Der Autor verpflichtet sich sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.

b) Honorierung

Das Honorar wird durch ein individuelles Angebot vereinbart.

c) Zahlungsweise

Das vereinbarte Honorar ist im Voraus zu entrichten. Teilzahlungen können in Kombination mit Teillieferungen im Voraus vereinbart werden. Durch Zahlung des vollständigen Honorars erhält der Kunde das Nutzungsrecht an dem Manuskript.

d) Datenschutz der Auftragsabwicklung

Wir verpflichten uns gemäß unserer Datenschutzbestimmungen zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten und löschen die hier angefertigten Texte 7 Tage nach Abschluss des Projekts.

e) Korrekturen und Änderungsfristen

Nach Erstellung des Manuskriptes und bei Teillieferungen, ­­nach Eingang der Teillieferung, können Korrekturwünsche in Anspruch genommen werden. Diese Korrekturwünsche sind, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, spätestens bis sieben Tage nach Textlieferung zu übermitteln. Dafür sind genaue Textkennzeichnungen und detaillierte Angaben Bedingung. Mit Ablauf der Frist gilt das Manuskript als angenommen. Erfolgt der Zahlungseingang des Kunden verspätet und resultiert daraus ein späterer Liefertermin als der vereinbarte Termin, so beginnt die Frist dennoch mit dem im Vorfeld vereinbarten Termin. Diese Regelung soll die nachfolgenden Projekte zeitlich schützen und dient somit den Kundeninteressen. Wünscht der Kunde eine sofortige Löschung des Projekts nach Auslieferung, wird diesem Wunsch selbstverständlich entsprochen. In diesem Fall verfällt die Frist der Korrekturwünsche jedoch, da wir eventuelle Veränderungen des Manuskripts nicht mehr nachhalten können. Bitte geben Sie vor Vergabe des Auftrags Ihre gewünschte Zitationsweise für die Quellenführung und das Literaturverzeichnis verbindlich an. Nachträgliche Änderungen der Zitationsweise werden von uns ausgeschlossen, um die Zeitfenster der nachfolgenden Projekte zu schützen.

4. Leistungszeit

Den Leistungszeitraum (Beginn und Abgabe) vereinbaren wir mit Ihnen individuell.

5. Übermittlung

Die Übermittlung der von Lektorat Altwasser erstellten bzw. korrigierten Dateien (Texte) an den Kunden erfolgt per E-Mail oder per Postversand, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

6. Leistungserbringung

Lektorat Altwasser ist berechtigt, den Vertrag oder Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Wir bleiben dabei stets Ihr alleiniger Vertragspartner, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

7. Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks und behördliche oder gerichtliche Anordnungen), haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

8. Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Lektorat Altwasser vom Vertrag zurücktreten. Wir verpflichten uns dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Weiterhin behalten wir uns die Möglichkeit des Rücktritts auch für den Fall vor, wenn der Auftrag oder Teile des Auftrags gegen geltendes Recht oder anerkannte moralische Normen verstoßen.

9. Terminverschiebungen

Soweit vereinbarte Termine von Lektorat Altwasser aus anderen als den unter II.7 genannten Gründen verschoben werden, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir haben dann etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Auf Ihren Wunsch können bereits bezahlte Beträge auch auf Folgeaufträge angerechnet werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht Ihnen hingegen nicht zu.

 

III. Preise

1. Preise

Es gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise, wie sie auf der Preisliste der Internetseite von Lektorat Altwasser zum Zeitpunkt einer Auftragsanfrage zu entnehmen sind. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei immer um eine redaktionsübliche Normseite à 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Alle Preise gelten ausschließlich für Korrektorat, Lektorat, Redaktion und Ghostwriting in elektronischer Form, das heißt mittels der Überarbeiten-Funktion von Microsoft Word direkt im Dokument und mit für den Auftraggeber nachvollziehbaren Korrekturen. Verlangt der Auftraggeber die Korrektur in einer PDF-Datei oder in Papierform, hat er dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit anzugeben, ggf. wird ein zusätzliches Honorar vereinbart.

2. Preise und Zahlungsart

Die angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten. Lektorat Altwasser stellt dem Kunden nach Fertigstellung der korrigierten Texte eine Rechnung aus.

3. Fälligkeit

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verschicken wir die Rechnung an Sie nach der Auftragserledigung als PDF per E-Mail. Sie haben nach Erhalt der Rechnung 14 Tage Zeit, per Banküberweisung ohne Abzüge und unter Übernahme sämtlicher Überweisungskosten die Rechnung zu begleichen. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der gesamte Betrag sofort fällig, wenn Sie mit einer einzigen Rate in Verzug kommen. Bei größeren Projekten behalten wir uns vor, vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Zahlungen zum Ghostwriting sind unter 3. c) vermerkt.

4. Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht oder nicht vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns auf dem vereinbarten Zahlungsweg eingeht. Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges werden für Verbraucher Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren in Rechnung zu stellen (erste Mahnung: EUR 4,00, zweite Mahnung: EUR 8,00; dritte Mahnung: EUR 15,00). Wir können auch schon nach der ersten, der zweiten oder sogar ganz ohne jegliche Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren oder das sonst in Frage kommende gerichtliche Verfahren einleiten, insbesondere wenn aufgrund der Kommunikation mit Ihnen oder sonstiger Umstände keine freiwillige Zahlung zu erwarten ist. Die Geltendmachung eines über die genannten Mahnkosten hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für die Höhe der Mahnkosten.

5. Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

IV. Verantwortlichkeit des Kunden

1. Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Lektorat Altwasser, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

2. Freistellung

Der Kunde hält Lektorat Altwasser von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

3. Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Lektorat Altwasser kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

 

V. Vertraulichkeit

Lektorat Altwasser und seine Erfüllungsgehilfen versichern, die Vertraulichkeit über den Inhalt der vom Kunden übersandten Texte zu wahren. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen sind wir berechtigt, Sicherungskopien der übersandten Texte anzufertigen. Nach Vertragserfüllung werden diese, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach 7 Tagen gelöscht.

 

VI. Gewährleistung

1. Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann Lektorat Altwasser nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

2. Rechte bei unwesentlichen Mängeln

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Werklohns zu.

3. Schadensersatz für Mängel

Im Rahmen der Gewährleistung wird grundsätzlich kein Schadensersatz geleistet, sofern Lektorat Altwasser nicht arglistig verschwiegen oder wir keine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen haben. Bezüglich des Umfangs dieses Ausschlusses gilt Punkt VII dieser AGB.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

5. Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

 

VII. Haftung

1. Haftungsausschluss

Lektorat Altwasser, sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften in vollem Umfang nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Lektorat Altwasser haftet im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

2. Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Lektorat Altwasser, Leyla Altwasser in Übach-Palenberg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

2. Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart.

3. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

IX. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lektorat Altwasser, Nordring 101, 52531 Übach-Palenberg, E-Mail: info@lektorataltwasser.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

bottom of page